Qualitätssicherung / Qualitätspolitik Unternehmenskodex

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Unternehmenskodex

Die tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold ist davon überzeugt, dass der langfristige Unternehmenserfolg von der Fähigkeit abhängig ist, geschäftliche Beziehungen verantwortungsvoll und nachhaltig zu gestalten. Vor diesem Hintergrund ist ein für das gesamte Unternehmen gültiger Verhaltenskodex eingeführt. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Grundwerte und Regeln, die in sämtlichen Geschäftsbereichen durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold verbindlich anzuwenden sind. Der Verhaltenskodex ist das Fundament sämtlicher geschäftlicher und gesellschaftlicher Aktivitäten des Unternehmens.

Jedes Mitglied der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold darf weder seine geschäftliche Stellung missbrauchen, um persönlichen Nutzen daraus zu ziehen, noch Verhaltensweisen fördern, die im Widerspruch zu diesem Verhaltenskodex stehen.

Jedes Mitglied hat sich bei öffentlichen Auftritten und Kontakten (Veranstaltungen, Telefonaten, etc.) im Namen des Unternehmens so zu präsentieren, dass es dem Ansehen der Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold nicht schadet.

Zweck dieser Vorschrift ist es zudem, Korruption und den Verdacht der Korruption zu verhindern, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des Unternehmens und seiner Beschäftigten zu stärken, Beschäftigte vor Verdächtigungen zu schützen und Vermögensinteressen des Unternehmens zu wahren. Der Verdacht der Korruption ist insbesondere gegeben, wenn Beschäftigte sich eine Leistung auf die kein rechtlicher Anspruch bestehen, privat versprechen oder gewähren lassen oder die Leistung fordern. Alle Mitarbeiter des Unternehmens haben sich daher so zu verhalten, dass schon der Verdacht der Korruption nicht entsteht. Dabei hat das Verhalten gegenüber Dritten insbesondere Geschäftspartnern stets korrekt und freundlich zu sein. Jeder Geschäftspartner (Kunde, Lieferant, etc.) ist gleich zu behandeln. Bei aus dienstlichen Kontakten entstehenden persönlichen Kontakten haben sich alle die gebotene Zurückhaltung aufzuerlegen.

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen, ob im In- oder Ausland, sind die jeweiligen Gesetze strikt zu beachten. Mitarbeiter der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold dürfen sich nicht, sei es direkt oder indirekt, an gesetzeswidrigen oder korrupten Praktiken beteiligen.

Zulieferer sind allein auf wettbewerblicher Basis auszuwählen. Sie haben Anspruch auf faire Behandlung und korrektes Verhalten. Der Versuch eines Lieferanten Mitarbeiter durch Zuwendungen, die über den normalen Rahmen einer Bewirtung (100€) oder Aufmerksamkeit (50€) hinausgehen, in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, ist streng zu ahnden, wobei abhängig vom Einzelfall eine Auftragssperre in Betracht gezogen werden kann. Jeder Versuch ist der Geschäftsführung mitzuteilen.

Im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches sind alle Führungskräfte gehalten, für ein geeignetes System der internen Kontrolle zu sorgen. Sie müssen in angemessener Weise sicherstellen, dass Vermögenswerte geschützt, Geschäfte in Übereinstimmung mit Richtlinien und sonstigen internen Vorschriften abgewickelt, Finanzunterlagen korrekt geführt und Verletzungen dieses Kodex aufgedeckt und korrigiert werden.

Kein Mitarbeiter darf im Namen der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold Geschäfte mit Unternehmen tätigen, bzw. nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung, an denen er selbst, unmittelbare Familienangehörige oder Lebenspartner beteiligt sind. Dementsprechend unzulässig ist, dass Mitarbeiter ihre privaten wirtschaftlichen Interessen irgendwelcher Art zum Schaden des Unternehmens ausnutzen. Alle diesbezüglichen Fakten beziehungsweise jegliche familiären oder persönlichen Verhältnisse, die den Anschein der Entscheidungsbeeinflussung haben könnten, sind der Unternehmensleitung mitzuteilen.

Mitarbeiter und deren unmittelbare Familienangehörige oder Lebenspartner dürfen von Personen oder Unternehmen, mit denen geschäftliche Beziehungen bestehen, keinerlei Geschenke oder Vorteile annehmen. Geringe Zuwendungen und Gefälligkeiten dürfen einen Wert von 30€ nicht überschreiten. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, ihren Vorgesetzten über alle empfangenen Geschenke in Kenntnis zu setzen.

Mitarbeiter dürfen keine Informationen über Geschäftsentwicklungen vertraulicher Natur offenbaren, die sie im Laufe ihrer Tätigkeit erlangt haben. Sie dürfen Vorteile aus solchen Informationen weder für sich noch für ihre Freunde oder Verwandte ziehen.

Für Aufwendungen bei denen sich Geschäftliches und Privates so vermischen, dass eine genaue Trennung schwierig ist, sind die Kosten insbesondere auch für Geschenke und Bewirtungen privat zu übernehmen.

Betriebseigene Anlagen und Geräte dürfen nur dann für betriebsfremde Interessen genutzt werden, wenn die vorherige Genehmigung der Unternehmensleitung vorliegt.

Es ist vertraglich geregelt, dass jede Nebentätigkeit von Betriebsangehörigen von der Geschäftsführung genehmigt werden muss, um sicherzustellen, dass Nebentätigkeiten nicht zum Schaden des Unternehmens ausgenutzt werden.

Jegliche Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder anderen persönlichen Eigenschaften ist untersagt.